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Acknowledgement
Dieses Schutzkonzept wurde in Anlehnung an das Schutzkonzept des Instituts für Sozial- und Organisationspädagogik der Universität Hildesheim entwickelt, um sicherzustellen, dass die bewährten Praktiken und Leitlinien in der Studie „Care Leaver Statstics“ Anwendung finden. Das vorliegende Schutzkonzept bezieht sich dabei explizit auf die im Rahmen der Studie durchzuführenden Befragungen. Schutzkonzepte für andere Kontexte, wie z.B. Veranstaltungen im Rahmen der Panelpflege, werden analog zu diesem entwickelt. Grundlage des Schutzkonzepts ist eine Risiko- und Ressourcenanalyse, bei der potenzielle Gefährdungen für Teilnehmende sowie vorhandene Unterstützungsangebote systematisch berücksichtigt werden. Die Voice-, Choice- und Exit-Optionen, auf die im Folgenden noch eingegangen wird, sichern, dass Teilnehmende Mitsprache, Wahlmöglichkeiten und das Recht auf einen jederzeitigen Ausstieg aus der Befragungssituation und/oder der Studie haben. So werden Schutz, Selbstbestimmung und Teilhabe gezielt gestärkt.
Einleitung
Im Rahmen des Forschungsprojekts „Care Leaver Statistics“ wird eine Panelbefragung durchgeführt, bei der Careleaver*innen über mehrere Jahre am Übergang aus der stationären Jugendhilfe befragt werden. Die Gruppe der Teilnehmenden sind junge Menschen, die oft Mehrfachbelastungen erleben, gerade zum Ende der Jugendhilfe. Daher ist es von oberster Priorität, ein umfassendes Schutzkonzept zu etablieren, das die Würde, Integrität und Sicherheit aller Beteiligten schützt. Zugleich legen wir großen Wert auf die Stärkung der Beteiligungsrechte der Teilnehmenden. Wir wollen eine Vertrauensbasis schaffen und Machtungleichgewichte in der Befragungssituation bewusst adressieren. Das Schutzkonzept wird in Verbindung mit einem Diversitätskonzept umgesetzt, das unterschiedliche Lebenslagen berücksichtigt, sowie durch klare Beschwerde- und Interventionswege ergänzt. Da im Rahmen der CLS-Studie unterschiedliche Befragungsmodi Anwendung finden, sind die beschriebenen Maßnahmen jeweils im Kontext des gewählten Befragungsmodus zu denken.
Ziele des Schutzkonzepts
Dieses Schutzkonzept zielt darauf ab, eine sichere, respektvolle und inklusive Umgebung für alle Beteiligten zu gewährleisten. Es basiert auf den Grundprinzipien Voice, Choice und Exit. Die Voice-Option zielt darauf ab, jungen Menschen Gehör zu verschaffen: Sie sollen ihre Meinung äußern und für ihre Rechte eintreten können, insbesondere dann, wenn sie Einschränkungen erleben oder den Wunsch nach Veränderung haben. Die Choice-Option bedeutet, dass junge Menschen jederzeit
die Möglichkeit haben sollten, selbst zu entscheiden, ob sie sich in einer bestimmten Situation aufhalten möchten – und diese bei Bedarf auch verändern zu können. Voraussetzung dafür ist, dass sie umfassend über ihre Rechte informiert sind. Die Exit-Option beschreibt das Recht junger Menschen, sich jederzeit und ohne Rechtfertigungsdruck aus einer Situation zurückziehen zu können. Die Interviewer*innen von infas sind aufgefordert, dieses Konzept aktiv zu nutzen und ein Teil
davon zu sein.
Voice Option: Recht auf Mitsprache
1. Zugängliche Ansprechpersonen: Jede*r Teilnehmende wird auf die Kontaktadresse der CLS-Studie (beschwerde@cls-studie.de), die für Fragen, ethische Bedenken oder Beschwerden zur Verfügung steht, hingewiesen. Dies gewährleistet, dass sich alle sicher und unterstützt fühlen.
2. Vertraulichkeit und Diskretion: Jegliche Kommunikation, Rückmeldungen und Beschwerden werden absolut vertraulich behandelt, um das Vertrauen der Teilnehmenden zu wahren.
3. Feedback-Kultur: Nach jeder Befragung wird den Teilnehmenden die Möglichkeiten genannt, Feedback zu der Erfahrung zu geben. Diese Rückmeldungen sind entscheidend, um kontinuierlich die Qualität und ethischen Standards zu überprüfen und zu verbessern. Die von den Teilnehmenden geteilten Informationen sind vertraulich zu behandeln und nicht zu kommentieren. Die Teilnehmenden sollen hier nur mitteilen, was sie teilen möchten.
Choice Option: Recht auf Wahlmöglichkeiten
1. Informierte Einwilligung: Die Befragung erfolgt auf Grundlage einer umfassenden Aufklärung der Teilnehmenden. Sie wurden über den Zweck, den Ablauf der Befragung und ihre Rechte informiert. Die Einwilligung erfolgte freiwillig und bewusst.
2. Gestaltung der Befragungsumgebung: Teilnehmende bestimmen in einem machbaren Rahmen, wo die Befragung stattfindet, um ein Sicherheitsgefühl für sie zu gewährleisten.
3. Anwesenheit einer Vertrauensperson: Die Möglichkeit besteht, dass Teilnehmende eine Vertrauensperson zur Befragung hinzuziehen können, die im Hintergrund bleibt.
4. Gestaltungsfreiheit und flexible Anpassung der Befragung: Den Teilnehmenden wird größtmögliche Gestaltungsfreiheit bei der Durchführung der Befragung eingeräumt. Sie können Pausen machen, Fragen auslassen und den Befragungsmodus selbst wählen. Auf einen begründeten Wunsch hin kann auch die
interviewende Person gewechselt werden.
Exit Option: Recht auf Ausstieg
1. Jederzeitiger Abbruch: Teilnehmende haben das unbedingte Recht, die Befragung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Dies wird von Anfang an klar kommuniziert.
2. Offene Tür-Politik: Teilnehmende sollen sich während der Befragung jederzeit frei bewegen und bei Bedarf den Raum auch zu jedem Zeitpunkt verlassen können. Während der Befragung sollten Türen nicht geschlossen werden, sofern die Vertraulichkeit der Befragung dennoch gewahrt bleibt.
3. Sicherheitsmechanismen und Notfallkontakte: Nach jeder Befragung wird den Teilnehmenden erläutert, an wen sie sich im Notfall wenden können. Wir stellen sicher, dass ihnen Unterstützungssysteme bekannt sind.
4. Gestaltungsfreiheit und flexible Anpassung der Befragung: Die Studienteilnehmenden haben das Recht, jederzeit ohne Angabe von Gründen aus der Studie auszusteigen.
Präventionsmaßnahmen
1. Schulung der Interviewer*innen: Alle Interviewer*innen erhalten eine umfassende Schulung durch infas, die sowohl technische als auch ethische und kommunikative Aspekte abdeckt. Diese Schulung ist entscheidend für den angemessenen Umgang mit der sensiblen Zielgruppe. Teile des CLS-Teams begleiten die Schulungen.
2. Verbot privater Kontakte: Interviewer*innen dürfen keine privaten Nachrichten an Teilnehmer*innen schicken und sie nur zum Zweck der Terminvereinbarung oder der Befragung kontaktieren. Es sollen keine persönlichen, über den Befragungsrahmen hinausgehenden, Fragen gestellt werden. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich im professionellen Rahmen der Befragung. Dies schützt die Integrität der Untersuchung und die Privatsphäre der Teilnehmenden.
3. Erkennung und Vermeidung von Grenzüberschreitungen: Die Schulung ist unter anderem darauf ausgerichtet, Interviewer*innen zu befähigen, potenzielle Grenzüberschreitungen zu erkennen und präventiv darauf zu reagieren.
Intervention und Aufarbeitung
1. Sofortige Maßnahmen bei Verdachtsfällen: Sollte es zu einem Verdacht auf unangemessenes Verhalten kommen, werden unverzüglich Maßnahmen ergriffen, die den Schutz der Betroffenen gewährleisten. Dies schließt interne Untersuchungen und bei Bedarf die Beteiligung externer Fachkräfte ein.
2. Transparente Berichterstattung und Aufarbeitung: Jede Beschwerde und jeder Vorfall wird dokumentiert und unter Wahrung der Anonymität aufgearbeitet. Dies ermöglicht es uns, aus Erfahrungen zu lernen und zukünftige Begegnungen zu verbessern.
Dieses Schutzkonzept ist ein lebendiges Dokument, das regelmäßig überprüft und weiterentwickelt wird. Es dient dazu, möglichst sichere, respektvolle und diskriminierungssensible Rahmenbedingungen für die Teilnahme an den Befragungen der CLS-Studie zu schaffen. Besonderes Augenmerk liegt auf einem bewussten Umgang mit Machtgefällen, dem Schutz persönlicher Grenzen sowie der Wahrung von Freiwilligkeit, Selbstbestimmung und Beschwerdemöglichkeiten.